Aktuelles

 

 

 

Ab 01.01.2015 sind wir unter unserer neuen Anschrift

 

Parallelstraße 5a

22851 Norderstedt

 

(statt wie bisher Parallelstraße 5) zu erreichen. Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Anschrift bleiben unverändert.

 

 

Was ist eine rechtliche Betreuung?

 

Die gesetzliche Betreuung ist im § 1896ff BGB geregelt. Demnach wird vom Betreuungsgericht für einen Volljährigen, der „auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen“ kann, ein Betreuer bestellt.

 

Der Betreuer ist also der rechtliche Vertreter des Betreuten. Seine Aufgabe ist die Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche des Betroffenen und beschränkt sich auf die Besorgung von Rechtsgeschäften in den ihm übertragenen Aufgabenbereichen.

 

Er organisiert, koordiniert und kontrolliert Hilfen, auf die der Betroffene ein Recht hat, aber er führt diese Hilfen nicht selbst aus. Dies wird an einem einfachen Beispiel deutlich: Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“ hat das Recht, mit dem behandelnden Arzt zu sprechen, sich stellvertretend für den Betroffenen über Diagnostik und Therapie aufklären zu lassen, diese anzunehmen oder ihr zu widersprechen, abhängig vom (mutmaßlichen) Willen des Betroffenen. Aber selbstverständlich führt der Betreuer die Behandlung nicht selbst durch, dies ist die Aufgabe des Arztes. Analog dazu sind soziale, pädagogische, psychologische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung, Transport-, Einkaufs-und Begleitdienste, also tatsächliche Dienstleistungen, nicht Aufgabe des gesetzlichen Betreuers, wohl aber die Organisation dieser Hilfen, soweit sie von dem ihm übertragenen Aufgabenbereich abgedeckt sind.

 

Die Vergütung seiner Tätigkeit erfolgt entsprechend einer vom Gesetzgeber vorgegeben Stundenpauschalierung. Diese Pauschalen müssen ohne jede Ausnahme sämtlichen Zeitaufwand für die Führung der rechtlichen Betreuung abdecken. Die Vergütung erfolgt auf Antrag durch das Betreuungsgericht, beziehungsweise bei vermögenden Betreuten, durch diese selbst.